Dienstwagen 1%-Rechner 2026
Der Dienstwagen 1%-Rechner 2026 ermittelt den geldwerten Vorteil und die monatliche Netto-Belastung für die private Nutzung deines Firmenwagens nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG. Berechne die Besteuerung für Verbrenner (1 %), Hybride (0,5 %) und Elektrofahrzeuge (0,25 % bis 100.000 € Bruttolistenpreis) inklusive der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.
Eingaben & Parameter
Firmenwagenbesteuerung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG
€
Inkl. MwSt. und Sonderausstattung (auf 100 € abgerundet)
km
Berechnungsergebnis
Gesamter monatlicher geldwerter Vorteil
640,00 € / Monat
Privatnutzung (1 %):400,00 € / Monat
Arbeitsweg (0,03 % × 20 km):240,00 € / Monat
Geschätzte Netto-Belastung (bei ca. 35 %):ca. 224,00 € / Monat
Angewendeter Sondersatz:1 % (Verbrenner)
✓ Gesetzliche 1%- & 0,03%-Berechnung nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG 2026.
So funktioniert die Berechnung (Gesetzesstand 2026)
So funktioniert die 1%-Dienstwagenbesteuerung 2026 nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG: Als Bemessungsgrundlage dient der auf volle 100 € abgerundete Bruttolistenpreis (BLP) im Zeitpunkt der Erstzulassung zzgl. Sonderausstattung und MwSt. Für Verbrenner werden monatlich 1 % des BLP als geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte kommen monatlich 0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer hinzu. Für reine Elektrofahrzeuge gilt der ermäßigte Satz von 0,25 % (bei BLP bis 100.000 €), für qualifizierte Plug-in-Hybride 0,5 %.
Beispielrechnungen (Praxis-Szenarien 2026)
Szenario 1: Verbrenner-Dienstwagen (40.000 € BLP, 20 km Arbeitsweg)
Ein Arbeitnehmer nutzt einen Benzin-/Diesel-Firmenwagen mit einem Bruttolistenpreis von 40.000 € für Privatfahrten und einen 20 km langen Arbeitsweg.
Eingabewerte:
Bruttolistenpreis (€):40.000 €
Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte (km):20 km
Antriebsart / Steuersatz:Verbrenner (1 % Privatnutzung)
Ergebnisse:
Geldwerter Vorteil Privatnutzung (1 %):400,00 € / Monat
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg (0,03 % x 20 km):240,00 € / Monat
Gesamter steuerpflichtiger geldwerter Vorteil:640,00 € / Monat
Geschätzte Netto-Belastung (bei ca. 35 % Abgabenquote):ca. 224,00 € / Monat
Szenario 2: Elektro-Dienstwagen (50.000 € BLP, 25 km Arbeitsweg)
Ein Arbeitnehmer wählt ein Elektrofahrzeug (BEV) mit 50.000 € Bruttolistenpreis und profitiert von der 0,25 %-Regelung.
Eingabewerte:
Bruttolistenpreis (€):50.000 €
Entfernung Wohnung - Arbeitsstätte (km):25 km
Antriebsart / Steuersatz:Elektrofahrzeug (0,25 % Regelung)
Ergebnisse:
Besteuerungsgrundlage (25 % von 50.000 €):12.500 € BLP-Ansatz
Geldwerter Vorteil Privatnutzung (1 % auf 12.500 €):125,00 € / Monat
Geldwerter Vorteil Arbeitsweg (0,03 % x 25 km auf 12.500 €):93,75 € / Monat
Gesamter geldwerter Vorteil monatlich:218,75 € / Monat
Geschätzte Netto-Belastung (bei ca. 35 % Abgabenquote):ca. 76,56 € / Monat
Sonderfälle & Häufige Fehler
Folgende 4 wichtigen Sonderfälle und steuerlichen Vorschriften gelten für Dienstwagen 2026:
1. Elektrofahrzeug-Höchstgrenze (100.000 € BLP): Die bevorzugte 0,25 %-Besteuerung für reine Elektrofahrzeuge gilt für Anschaffungen bis zu einem Bruttolistenpreis von 100.000 €. Übersteigt der BLP diese Grenze, findet der 0,5 %-Satz Anwendung.
2. Plug-in-Hybride 2026: Ein Plug-in-Hybrid profitiert nur dann von der halbierten 0,5 %-Bemessungsgrundlage, wenn das Fahrzeug die gesetzliche Mindestreichweite im rein elektrischen Betrieb (mindestens 80 km) oder eine maximale CO2-Emission von 50 g/km nachweist.
3. Einzelbewertung für Heimarbeiter (0,002 %-Regel): Arbeitnehmer, die das Büro an weniger als 15 Tagen im Monat anfahren (z. B. bei viel Homeoffice), können statt der 0,03 %-Monatspauschale die Einzelbewertung von 0,002 % des BLP pro Entfernungskilometer und tatsächlich gefahrenem Tag anwenden.
4. Wechsel zum Fahrtenbuch (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 EStG): Der Wechsel von der 1 %-Pauschale zum ordnungsgemäßen Fahrtenbuch kann nur zu Beginn eines Kalenderjahres oder bei Erstanschaffung/Fahrzeugwechsel erfolgen. Ein unterjähriger Wechsel ist steuerrechtlich ausgeschlossen.
Amtliche Primärquellen & Rechtsgrundlagen
Verifiziert 2026EStG / Gesetze im Internet • § 6 Abs. 1 Nr. 4 EStGEinkommensteuergesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 EStG - Entnahme von Kraftfahrzeugen) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-01Bundesministerium der Finanzen (BMF) • § 6 Abs. 1 Nr. 4 S. 2-3 EStG / BMF-ErlassBMF-Schreiben zur steuerlichen Behandlung der privaten Nutzung von Dienstwagen (1%-Regelung & Elektrofahrzeuge 2026) ↗Gültig für 2026 • Verifiziert: 2026-09-01
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Bruttolistenpreis (BLP) für die 1%-Regelung?↓
Der Bruttolistenpreis ist der unrabattierte unverbindliche Verkaufspreis (UVP) des Herstellers zum Zeitpunkt der Erstzulassung – inklusive Sonderausstattung und gesetzlicher Umsatzsteuer. Eventuelle Händlerrabatte dürfen nicht abgezogen werden.
Wann gilt die 0,25 %-Regelung für Elektroautos 2026?↓
Die 0,25 %-Regelung gilt für reine Elektrofahrzeuge (BEV), deren Bruttolistenpreis die gesetzliche Obergrenze von 100.000 € nicht übersteigt. Liegt der BLP über 100.000 €, wird der Firmenwagen mit 0,5 % versteuert.
Lohnt sich die 0,002 %-Einzelbewertung bei Homeoffice?↓
Ja, wenn du an weniger als 15 Tagen im Monat zur ersten Tätigkeitsstätte pendelst (z. B. bei hoher Homeoffice-Quote), ist die Einzelbewertung mit 0,002 % des BLP pro km und tatsächlich gefahrenem Tag steuerlich deutlich günstiger als die 0,03 %-Monatspauschale.
Muss man Strom beim Arbeitgeber als geldwerten Vorteil versteuern?↓
Nein. Das kostenlose oder vergünstigte Aufladen eines Elektro- oder Plug-in-Hybrid-Dienstwagens am Betriebssitz des Arbeitgebers ist nach § 3 Nr. 46 EStG steuerfrei.
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